Baugenehmigung – das sollte man wissen

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Zuletzt aktualisiert : 29.11.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Baugenehmigung ist eine formale Genehmigung, die Sie benötigen, um in Deutschland ein Bauvorhaben durchzuführen.
  • Mit dem Bauantrag beantragen Sie die Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde.
  • Der Bauantrag muss detaillierte Pläne, technische Zeichnungen und Informationen über das geplante Bauprojekt enthalten.
  • Die Bearbeitungsdauer für das Baugenehmigungsverfahren kann in Deutschland zwischen wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten liegen.
  • Verzögert sich die Baugenehmigung oder wird abgelehnt, kann über die Immobilien-Rechtsschutz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist die Genehmigung für den Bau, die Renovierung oder die Errichtung bestimmter Gebäude oder baulicher Anlagen. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr in der Regel einen Bauantrag bei der Kreis- oder Gemeindeverwaltung stellen. Erfüllt das Bauvorhaben alle Anforderungen und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, wird die Baugenehmigung schriftlich durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.

Mit Ihren Bauarbeiten dürfen Sie nur dann beginnen, wenn Sie eine solche Genehmigung erhalten haben. Bauen ohne Baugenehmigung ist illegal und führt zu rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder dem Stopp der Bauarbeiten. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Bauvorhaben immer eine Baugenehmigung einholen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt ordnungsgemäß durchgeführt wird und den geltenden Vorschriften entspricht.

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Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung für jede Errichtung, Nutzungsänderung und Abrissmaßnahme erforderlich. Dies trifft normalerweise auf Neubauten, Anbauten oder Modernisierungen des Hauses zu. Allerdings ist das Baurecht auf Länderebene sehr unterschiedlich. Während kleinere bauliche Veränderungen wie eine Terrasse oder Überdachung in einigen Ländern genehmigungsfrei errichtet werden können, benötigen Sie in anderen Bundesländern eine Genehmigung. Licht ins Dunkel bringt ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung, die normalerweise auf den Internetportalen der Landesregierungen zu finden sind. Schneller und einfacher kommen Sie an die benötigten Informationen, indem Sie bei der zuständigen Behörde anzurufen.

Wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Neubau eines Wohnhauses: Ist der Bau eines neuen Wohnhauses geplant, benötigen Sie hierfür eine Baugenehmigung. Diese stellt sicher, dass das Gebäude den Bauvorschriften und den örtlichen städtebaulichen Plänen entspricht.
  • Umbau eines Gewerbegebäudes: Soll ein Gewerbegebäude beispielsweise für die Schaffung neuer Geschäftsräume umgebaut oder erweitert werden, ist normalerweise eine Baugenehmigung erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die geplanten Änderungen den Bauvorschriften und den geplanten Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Errichtung eines Wintergartens oder einer Terrasse: Auch bei kleineren baulichen Maßnahmen wie dem Errichten eines Wintergartens oder einer Terrasse kann je nach örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Maßnahmen eine Baugenehmigung erforderlich sein. Klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten mit der örtlichen Baubehörde ab.

Welche Bauvorhaben benötigen keine Baugenehmigung?

Es gibt verschiedene Bauvorhaben, für die Sie in Deutschland keine Baugenehmigung benötigen. Die Genehmigungsfreiheit ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen und Grenzwerte gebunden, welche je nach Bundesland und örtlichen Bauvorschriften variieren können. Folgende Bauvorhaben sind häufig genehmigungsfrei:

  • Kleine Gartenhäuser oder Geräteschuppen: Gartenhäuser und Schuppen, die eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschreiten, sind in vielen Fällen genehmigungsfrei. Die genauen Grenzwerte variieren je nach Bundesland.
  • Terrassen und Balkone: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Errichtung von Terrassen oder Balkonen genehmigungsfrei sein.
  • Garagen: Soll eine einzelne Garage gebaut werden, benötigen Sie in manchen Fällen keine Genehmigung, sofern bestimmte Größenbeschränkungen und Abstandsregelungen eingehalten werden.
  • Einfriedung und Zäune: Einfriedungen und Zäune, die eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, sind häufig genehmigungsfrei.

Je nach Bundesland und Gemeinde können die Regelungen zur Genehmigungsfreiheit variieren. Vor Beginn der Bauarbeiten sollten Sie deshalb immer bei der örtlichen Behördenaufsicht nachfragen, ob Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen oder nicht.

Was versteht man unter einem Bauantrag?

Bei einem Bauantrag handelt es sich um einen formellen Antrag, um eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauprojekt zu erhalten. Für Bauherren ist dieser Antrag sehr wichtig, da er die rechtliche Grundlage für den Bau eines Gebäudes bildet. Normalerweise umfasst der Bauantrag detaillierte Pläne, technische Bauzeichnungen, Angaben zur Bauweise, Nutzung des Gebäudes und weitere wichtige Informationen, die den behördlichen Prüfungsprozess unterstützen. Da die Behörden den Bauantrag vor Erteilung der Baugenehmigung auf Übereinstimmung mit den örtlichen Bauvorschriften, Städtebauregeln und Umweltauflagen überprüfen, ist es besonders wichtig, dass der Bauantrag vollständig und sorgfältig ausgearbeitet ist. Nur so kann ein reibungsloser Fortschritt des Bauprojekts sichergestellt werden.

Schritt für Schritt zur Baugenehmigung

Die Beantragung einer Baugenehmigung ist ein wichtiger Schritt für ein gelungenes Bauvorhaben. Von der detaillierten Planung des Projekts bis hin zur Einreichung des Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie dabei verschiedene Schritte durchlaufen:

  1. zuständige Baubehörde ermitteln
  2. Informationen über lokale Bauvorschriften, Erfordernis einer Baugenehmigung und Richtlinien sammeln
  3. detaillierte Pläne, technische Zeichnungen und einer genaue Baubeschreibung für das Bauprojekt erstellen
  4. Bauantragsformular gemäß Vorgaben ausfüllen
  5. vollständigen Bauantrag bei der Baubehörde einreichen
  6. Prüfung des Antrags durch die Behörde auf Einhaltung der Vorschriften
  7. Entscheidung der Behörde über die Baugenehmigung
  8. Start des Bauprojekts nach Erhalt der Baugenehmigung

Wird das Bauvorhaben abgelehnt, kann ein Gespräch mit dem Bauamt über einen möglichen Kompromiss oder eine Sondergenehmigung stattfinden.

Was kostet eine Baugenehmigung?

In Deutschland können die Kosten für eine Baugenehmigung je nach Bundesland, Gemeinde und Art des Bauprojekts variieren, da jede Kommune ihre eigenen Gebührensatzungen hat.
Normalerweise werden die Gebühren für eine Baugenehmigung anhand verschiedener Faktoren berechnet. Hierzu zählen unter anderem:

  • Art und Umfang des Bauprojekts
  • Bausumme
  • regionale Unterschiede
  • zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Gutachten oder baubegleitende Kontrollen

Für die Ermittlung der genauen Kosten wenden Sie sich direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Bauamt vor Ort. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen über die anfallenden Gebühren und den Prozess der Antragstellung.

Schwarzbau: Bauen ohne Baugenehmigung

Wenn Bauvorhaben ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet werden, handelt es sich um sogenannten Schwarzbau. Solche illegalen Bauten reichen von kleinen Anbauten bis hin zu ganzen Gebäuden. Neben der Verletzung der Bauregularien können Schwarzbauten erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und negative Auswirkungen auf die Umgebung haben. Die Behörden sind dazu befugt, gegen Schwarzbauten vorzugehen. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Beseitigung und Rückbau des Schwarzbaus
  • Geldbußen
  • Bauverzögerungen
  • Schadenersatzansprüche von Anwohnern
  • im Schadensfall kein Versicherungsschutz durch eine Gebäudeversicherung

Nachträgliche Baugenehmigung

Wurden Bauarbeiten ohne vorherige Genehmigung durchgeführt, wird eine nachträgliche Baugenehmigung benötigt. In einem solchen Fall muss der Bauherr den bestehenden Zustand der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachträglich melden und eine Genehmigung beantragen. Beachten Sie, dass nachträgliche Baugenehmigungen nicht immer garantiert sind und Verstöße gegen die Bauregularien rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Baugenehmigung, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Baugenehmigung

  • Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung zu bekommen?
    Die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens variiert je nach Bundesland, Art des Bauprojekts und der Komplexität des Antrags. Während manche Anträge bereits innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden, kann es in anderen Fällen mehrere Monate dauern, bis Sie Ihre Baugenehmigung erhalten. Um Verzögerungen zu minimieren, sollten Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung vollständig und sorgfältig vorbereiten.
  • Welche baulichen Veränderungen sind genehmigungspflichtig?
    Bauliche Veränderungen sind genehmigungspflichtig, wenn neue Gebäude errichtet werden, bauliche Veränderungen in die Statik oder Brandschutzrelevanz eines Gebäudes eingreifen oder die äußere Erscheinung oder die Nutzung des Gebäudes verändert wird. Typische Beispiele für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind Neubauten, der Umbau von Gebäuden, das Ändern tragender Wände, das Anbringen von Balkonen sowie das Errichten von Anbauten. Auch bei verschiedenen Nutzungsänderungen wie beispielsweise von Wohn- zu Gewerbezwecken ist eine Baugenehmigung erforderlich. Bevor Sie mit einem Bauprojekt starten, sollten Sie immer die Zulässigkeit und Genehmigungspflicht mit der örtlichen Baubehörde abklären.
  • Wer darf einen Bauantrag stellen?
    Den Bauantrag stellt eine bauvorlageberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um Architekten oder Bauingenieure. Der Bauherr reicht den Bauantrag dann bei der jeweiligen Behörde ein.
  • Wann ist ein Schwarzbau verjährt?
    Für Schwarzbauten gibt es in dem Sinne keine Verjährung. 5 Jahre nach Aufbau kann der Abriss des Schwarzbaus jedoch nicht mehr gefordert werden. Eine Ordnungsstrafe droht Bauherren jedoch auch noch viele Jahre nach Aufbau des Gebäudes.
    Bauen Sie ohne Baugenehmigung, erlangen Sie in keinem Fall einen Bestandsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das Gebäude im Grundbuch eingetragen ist und seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten steht.
  • Wann kann ein Bauantrag abgelehnt werden?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Bauantrag abgelehnt wird. Zu den häufigsten Gründen zählen:

    • Nichteinhalten der örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Regelungen
    • fehlende oder fehlerhafte Unterlagen im Antrag
    • Verstoß gegen geltende Umweltauflagen oder Brandschutzbestimmungen
    • fehlende Zustimmung von Nachbarn oder Behörden aufgrund abweichender Interessen

    Um mögliche Ablehnungsgründe zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung die lokalen Bauvorschriften und Bestimmungen sorgfältig zu überprüfen.

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