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Haftpflichtversicherung für Kinder

Zuletzt aktualisiert : 03.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Über die Familienhaftpflichtversicherung schützen Eltern sich selbst und ihre Kinder vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind im Basistarif bis 5 Mio. EUR und im Toptarif bis 50 Mio. EUR mitversichert.
  • Die Familienhaftpflichtversicherung ist für Familien mit Kindern unverzichtbar und greift beispielsweise auch, wenn Ihr Sohn mit dem Fußball versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn kaputtmacht.

Wieso ist die Haftpflichtversicherung wichtig, wenn man Kinder hat?

Mit Kindern im Haushalt sind Missgeschicke und Unfälle, bei denen andere zu Schaden kommen, schnell geschehen. Sei es, dass Ihr Kind beim Spielen ein Fenster zerbricht oder bei einem Fahrradunfall jemanden verletzt. In einem solchen Fall ist es wichtig, eine Familienhaftpflichtversicherung zu haben, welche die finanziellen Schäden abdeckt und vor möglichen Haftungsansprüchen schützt. Dadurch bleiben Sie im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Wohl Ihres Kindes.

Privathaftpflicht

Familienhaftpflichtversicherung

Im Familienalltag ist fast täglich mit kleinen Missgeschicken zu rechnen. Die Leistungen der Zurich Familienhaftpflichtversicherung schützt Ihre gesamte im Haushalt lebende Familie vor finanziellen Schäden.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Kinder?

Ob und wann Kinder über die Haftpflicht geschützt sind, hängt maßgeblich von der Haftung der Eltern für ihre Kinder ab. Nicht in jedem Fall haften Eltern für ihre Kindern, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, hängt von den individuellen Umständen und dem Alter der Kinder ab:

  • Kinder bis 7 Jahre: Solange Kinder das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten sie als deliktunfähig. Dies bedeutet, dass sie ihr Handeln und dessen Folgen noch nicht abschätzen können und deshalb als schuldunfähig gelten.
  • Kinder bis 10 Jahre: Im fließenden Straßenverkehr sind Kinder auch nach Vollendung des 7. Lebensjahres von der Haftung ausgeschlossen. Beschädigt Ihr Kind jedoch im ruhenden Verkehr ein Fahrzeug, so haften die Eltern. Wenn Sie Ihr Kind über die Familienhaftpflicht versichert haben, übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden.
  • Kinder ab 10 Jahren: Nach Vollendung des 10. Lebensjahres, können Kinder in der Regel die Tragweite ihrer Handlungen einschätzen und gelten als schuldfähig. Bei Schäden übernimmt die Familienversicherung die entstandenen Kosten.
  • Kinder ab 18 Jahren: Sobald Ihre Kindern 18 und damit volljährig sind, sind diese selbst haftbar. Trotzdem sind viele junge Erwachsene in diesem Alter noch über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert.

Sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?

Bei Zurich sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Auch volljährige Kinder, die gerade eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind familienversichert. Nach Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums bleiben Kinder über ihre Eltern versichert, sofern sie unverheiratet sind, weiterhin bei ihnen im Haushalt leben und diesen als Erstwohnsitz gewählt haben.

Welche Schäden deckt die Familienversicherung ab und welche nicht?

Im Alltag mit Kindern passieren ständig kleinere Missgeschicke. Doch was, wenn Ihr Kind versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn mit dem Fußball einschlägt oder ein anderes Kind beim Spielen auf dem Spielplatz verletzt? Mit der Familienhaftpflicht von Zurich schützen Sie sich und Ihre gesamte Familie, wenn durch solche Missgeschicke einmal höhere Kosten entstehen.

Folgende Schäden sind durch die Familienhaftpflichtversicherung von Zurich abgedeckt:

  • Personenschäden
  • Mietsachschäden
  • Sachschäden
  • Internetrisiken
  • Vermögensschäden
  • Forderungsausfälle

Über die Familienhaftpflichtversicherung nicht abgesichert sind:

  • vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen
  • Schäden, welche durch Umweltgefahren wie Erdrutsch, Überschwemmung oder Abwasser entstehen
  • Diebstahl und Einbrüche
  • fahrlässige Übertragung von Krankheiten, welche zu Personen- oder Sachschäden führen
  • Schäden an Ihrem Handy
  • Schäden an gläsernen Besitztümern in Ihrem Haushalt

Als erweiterten Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hausratversicherung sowie eine separate Glasversicherung.

Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht der Eltern mitversichert?

Mit Eintritt der Volljährigkeit sind Kinder selbst haftbar. Bei Zurich sind volljährige Kinder jedoch bis Vollendung ihrer Ausbildung oder ihres Studiums über die Familienversicherung mitversichert. Nach Vollendung der Ausbildung oder des Studiums können volljährige Kinder weiterhin über die Familienhaftpflichtversicherung versichert bleiben, sofern sie als Erstwohnsitz mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.

Hat das volljährige Kind vor seiner Ausbildung oder seines Studiums bereits eine andere Ausbildung oder ein anderes Studium absolviert, muss es eine eigene Privathaftpflicht abschließen.

Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht für Kinder

Eltern haben grundsätzlich eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Sie sind also dafür verantwortlich, dass ihre Kinder an Dritten keine Schäden verursachen und sich selbst nicht in Gefahr bringen. Ab wann Kinder schuldfähig sind, ist über den Gesetzgeber durch verschiedene Altersgrenzen festgelegt.

3 konkrete Schadenbeispiele

Beispiel 1: Haftung bei Personenschaden

Beim Fußballspielen im Park trifft Moritz versehentlich einen Passanten mit dem Ball im Gesicht. Der Passant erleidet Verletzungen und muss ärztlich behandelt werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung des Geschädigten sowie eventuelle Schmerzensgelder und Verdienstausfälle.

Beispiel 2: Haftung bei Sachschaden

Mia verursacht bei einer Freundin einen Wasserschaden, indem sie versehentlich den Wasserhahn aufdreht und das Bad überflutet. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens einschließlich der Kosten für die Trocknung des betroffenen Raums.

Beispiel 3: Abwehr unberechtigter Ansprüche

Paul wird beschuldigt, einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude verursacht zu haben, obwohl er unschuldig ist. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die rechtliche Abwehr der unberechtigten Ansprüche und die Aufklärung des Falls.

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Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung für Kinder

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