Organ- und Gewebespende
Organ- und Gewebespende
Viele Menschen haben Probleme, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden. Überlassen Sie diese Entscheidung nicht den Angehörigen.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Ihre ganz persönliche Entscheidung zu treffen.
Der Organspendeausweis
Zu empfehlen ist, die eigene Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Sie können das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende geben, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen.
Über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (organspende-info.de/Organspendeausweis) ist es möglich, einen Organspendeausweis herunterzuladen, zu bestellen oder interaktiv zu erstellen. Auch Apotheken, Krankenkassen und private Krankenversicherungen stellen Ausweise zur Verfügung.
Der Organspendeausweis sollte beim Führerschein oder Personalausweis ständig mit sich getragen werden.
Das Transplantationsgesetz erlaubt Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende zu erklären.
Was ist eine Organ- oder Gewebetransplantation?
Funktionstüchtige Organe oder Gewebe eines Verstorbenen werden auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen verpflanzt. Durch den medizinischen Fortschritt haben sich die Erfolgsraten für alle transplantierbaren Organe laufend verbessert.
Keine Entscheidung auf Lebenszeit
Ändert sich Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende, ist lediglich der Ausweis zu vernichten. In einem neuen Ausweis kann Ihr aktueller Wunsch festgehalten werden. Sinnvoll ist, die eigenen Angehörigen oder eine Vertrauensperson darüber zu informieren.
Kann man bestimmen, wer ein gespendetes Organ erhält?
Nein. Die Zuteilung erfolgt allein auf der Grundlage medizinisch begründbarer Kriterien, wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht.
Wird eine Organspende finanziell entschädigt?
Nein. Nach dem Transplantationsgesetz darf die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig sein. Alle Kosten, die durch eine Organtransplantation entstehen, übernehmen die Krankenkassen oder andere Träger.
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