Was Sie beachten sollten
Mit unserem Kfz-Kaufvertrag vermeiden Sie Missverständnisse beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs – denn er gibt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Geschäftspartner Sicherheit.
Tipps für Käufer
- Stellen Sie fest, ob die Personalien, der Führerschein und die Fahrzeugpapiere des Verkäufers in Ordnung sind.
- Überzeugen Sie sich davon, dass alle Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für Extras (zum Beispiel breitere Reifen oder einen Spoiler) und die Bescheinigungen über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV) vorliegen.
- Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, müssen Sie es innerhalb einer Woche auf Ihren Namen ummelden.
- Ihre Kfz-Versicherung muss ebenfalls angepasst werden.
Tipps für Verkäufer
- Melden Sie den Verkauf sofort der Zulassungsstelle und Ihrer Kfz-Versicherung. Nennen Sie dabei den Namen des Käufers und das Verkaufsdatum.
- Mit dem Eingang der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle beim Versicherer gehen die Kfz-Steuerpflicht und die bisherige Versicherung auf den Käufer über.
- Verkaufen Sie möglichst gegen Barzahlung und geben Sie den Fahrzeugbrief erst aus der Hand, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Tragen Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe ein. Dann behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse, sollte der Käufer gleich nach der Übernahme einen Unfall haben.
- Unser Extra-Tipp: Um mögliche Unannehmlichkeiten nach dem Verkauf zu verhindern, sollten Sie Ihr Fahrzeug am besten abgemeldet verkaufen.