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Vielfältige Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge.

Elektroauto: Förderung

Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind im Vergleich zu Modellen mit Verbrennungsmotor deutlich teurer. Wer nicht an der heimischen Haushaltssteckdose laden will, sondern zügig an einer eigenen Ladesäule, kommt um Investitionen in die Ladeinfrastruktur nicht herum. Hier hilft, dass es inzwischen vielfältige Förderungen für Elektroautos und andere Elektrofahrzeuge gibt. Neben Vergünstigungen durch Bund und Länder sind auch kommunale Angebote erhältlich. Diese können oft zusätzlich in Anspruch genommen werden und stehen häufig in Verbindung mit dem lokalen Stromversorger.

Förderung von Elektroautos durch den Bund

Schon seit einigen Jahren unterstützt der Bund die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. 4.000 Euro Kaufprämie erhält der Begünstige vom Bundeswirtschaftsministerium. Allerdings darf es sich nur um ein Fahrzeug handeln, dessen Basispreis netto 60.000 Euro nicht übersteigt. Förderberechtigt sind dabei nicht nur reine Elektroautos, sondern auch Modelle mit Brennstoffzelle, deren Anschaffung ebenfalls mit 4.000 Euro unterstützt wird.

Auch sogenannte Plug-in-Hybridfahrzeuge, die eine Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor besitzen, sind förderfähig. Für solche Modelle gibt es 3.000 Euro vom Bund. Achtung: Die Förderung läuft nur noch bis 30. Juni 2019.

Nicht alle Elektroautos sind förderfähig

Eine Liste, welche Elektroautos tatsächlich zulagenberechtigt sind, sowie die Details der Förderung finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Seit dem 1. September 2018 sind einige durchaus bekannte Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybridmodelle nicht mehr aufgeführt. Hintergrund ist die europaweite Umstellung der Verbrauchs- und Emissionsangaben auf die WLTP-Standards. Da diese realistischer und damit höher als die bisherigen Angaben sind, übersprangen die Werte einiger Elektroautos den Grenzwert, der der Förderung zugrunde liegt.

Steuervorteile bei Elektroautos

Neben der Kaufprämie begünstigt der Bund Elektroautos noch auf andere Weise. Alle Elektroautos sind unabhängig von ihrem Anschaffungspreis ab Erstzulassung zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dieses Angebot läuft allerdings zum 31. September 2020 aus. Neu ist dagegen die erst im Herbst 2018 eingeführte steuerliche Begünstigung von Elektroautos und Plug-in-Hybridmodellen bei Geschäftswagen. Während die Privatnutzung bei konventionell angetriebenen Modellen mit einem Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, sind es bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb nur 0,5 Prozent. In diesem Zusammenhang sollten Sie berücksichtigen, dass die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer für den Weg zum Arbeitsplatz und zurück nicht nur Autofahrer in Anspruch nehmen können, sondern auch alle, die mit zwei Rädern unterwegs sind – Pedelecs und E-Bikes eingeschlossen. Im Vergleich zu einem Privatauto ist das finanziell deutlich attraktiver.

 

Einzelne Länder fördern Elektroautos unterschiedlich

Während sich die Bundesförderung vor allem auf die Anschaffung eines Elektroautos fokussiert, unterstützen die Länder auch den Aufbau der Infrastruktur sowie den Kauf spezieller E-Modelle. Zu den größten Förderern gehören Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Aber auch wer woanders wohnt, sollte sich auf den Webseiten der Landesregierungen informieren, welche Projekte rund um die Elektromobilität unterstützt werden. Achten Sie dabei stets darauf, ob die Fördermittel auch für Privathaushalte oder nur für Unternehmen gewährt werden.

 

Förderung von Elektroautos – Beispiele

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bezuschussen zum Beispiel E-Lastenräder – also elektrische Fahrräder, mit denen auch Güter transportiert werden können. Während die Regierung in Stuttgart Privatpersonen und Firmen gleichermaßen 1.000 Euro je E-Lastenrad zukommen lässt, gewährt die Düsseldorfer Landesregierung sogar 3.000 Euro – aber nur für Unternehmen.

Unternehmen werden in Baden-Württemberg gezielt bei der Anschaffung von E-Lkw und -Bussen unterstützt: Hier gibt es jeweils 100.000 Euro. Der Bund bezuschusst dafür E-Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen mit 8.000 Euro. Hauptaugenmerk aller Länder liegt im weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Bei Privathaushalten beträgt die Unterstützung zwischen 1.000 Euro in Bayern und 3.000 Euro in Berlin. Bei diesem Thema stehen Unternehmen im Mittelpunkt, die durch die Installation von Hochleistungsladesäulen als Multiplikatoren fungieren.

 

Prüfung von Fördermöglichkeiten

Fördermaßnahmen sind nicht nur regional unterschiedlich, sondern entwickeln sich ähnlich schnell wie das Angebot an Elektroautos. Daher ist es wichtig, vor der Anschaffung individuell zur prüfen, welche Möglichkeiten es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt. Hier helfen die Webseiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien beziehungsweise der Stadt- und Landkreisverwaltung weiter.

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