Solaranlagen-Kasko und Ausfallversicherung
Solaranlagen-Kasko
Versicherungsumfang
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden (Zerstörungen und/oder Beschädigungen) an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Hier einige Schadenbeispiele:
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- höhere Gewalt
- Sturm und Hagel
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Nicht versicherbar:
- betriebsbedingter Verschleiß
- Erdbeben und dessen Folgen
- Kernenergie
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Prototypen, Sonderanfertigungen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Wartungs- und Garantieschäden
Selbstbeteiligung
je Schadenfall 100 Euro
- abweichend hiervon 500 Euro für Sturmschäden an aufgeständerten Dachanlagen
- generell 250 Euro für Bodenanlagen
Entschädigung
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer unter Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Sachschäden an den versicherten Anlagen die schadenbedingten Wiederherstellungskosten einschl. der Kosten für Ersatzteile, Fracht und Montage bzw. den Wiederbeschaffungswert bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Mitversicherte Kosten auf erstes Risiko
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis max. 30.000 Euro
- Bewegungs- und Schutzkosten bis max. 30.000 Euro
- Erd-, Pflaster-, Mauer- und Stemmarbeiten; Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung von Provisorien sowie Schadensuchkosten zusammen bis max. 30.000 Euro
- Feuerlöschkosten bis max. 30.000 Euro
- 10 % der Versicherungssumme für Anlagenerweiterungen
- Im Schadensfall werden Preissteigerungen durch Technologiefortschritt bis zu 20 % über der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme ersetzt (siehe auch unten: Entschädigungsleistung).
- Eigenmontage
- Baudeckung
- sofortiger Reparaturbeginn bis 3.000 Euro
- Gebäudebeschädigungen infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens an der Solaranlage bis 10.000 Euro
- Schadensuchkosten bis 5.000 Euro
- De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden ohne Sachsubstanzschäden an der versicherten Solaranlage bis 5.500 Euro
- innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen (max. 500 Euro) nach Ablauf der Herstellergarantie.
- Entschädigung des Ertragsausfalls aufgrund eines vom Hersteller anerkannten und behobenen Garantieschadens bis max. 5.000 Euro
Entschädigungsleistung
Pluspunkt technologischer Fortschritt! Abweichend von den Bedingungen ersetzt der Versicherer auch die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, sofern durch den technischen Fortschritt eine versicherte Sache in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann. Grenze der Entschädigung bildet jedoch stets die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme des versicherten alten Gerätes.