Eine Steuererklärung macht auch für Studenten Sinn

Wir zeigen dir, warum sich eine Steuererklärung lohnt.

Viele Studenten glauben, dass eine Steuererklärung erst dann Sinn macht, wenn man ein geregeltes Einkommen hat. Falsch.
Wir möchten euch zeigen, dass es durchaus clever ist, sich schon frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und somit eine Menge Kohle zu sparen.

Grundsätzlich wird bei der Steuererklärung von Studenten unterschieden zwischen

  • Freiwilliger Steuererklärung und der
  • Pflicht zur Steuererklärung

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben und bis wann ist es freiwillig?

Wenn du keine der folgenden Bedingungen erfüllst, dann bist du auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben – warum sich das aber dennoch lohnt, zeigen wir dir in einem späteren Absatz.

    Pflicht zur Steuererklärung besteht wenn,

  • du als Selbstständiger auf Rechnung mehr als 8.672 EUR in 2016 verdienst, dieser sog. Grundfreibetrag betrug 2015: 8.472 EUR und 2014: 8.354 EUR
  • Die Summe von Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften höher als der Grundfreibetrag ist
  • du für mehrere Arbeitgeber gearbeitet hast

Bis wann muss meine Steuererklärung beim Finanzamt sein?

  • Eine freiwillige Steuererklärung muss spätestens nach 4 Jahren eingereicht werden
  • Bei der Pflicht zur Abgabe bleibt deutlich weniger Zeit! Hier muss die Erklärung bis zum 31.05. des Folgejahres eingereicht sein
    (Beispiel: Die Steuererklärung von 2016 muss bis 31.05.2017 dem zuständigen Finanzamt vorliegen!)

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

  • Unter http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe kannst du unter Angabe deines Wohnortes das zuständige Amt finden

Warum sollte ich als Student immer eine Steuererklärung abgeben?

Das Zauberwort heißt: Verlustvortrag. Aber was bedeutet das für dich? In der Zeit, in der du als Student über kein Einkommen verfügst bzw. unter dem Grundfreibetrag von aktuell 8.652€ (Stand 2016) verdienst, kannst Du die absetzbaren Kosten vor dir herschieben bzw. gutschreiben lassen. Diese kannst du „einlösen“, wenn du nach dem Studium endlich ordentlich verdienst. So bekommst du zu einem späteren Zeitpunkt einen großen Teil deiner Studienkosten über das Finanzamt zurück.

Wann wird mein Verlustvortrag eingelöst?

Das Finanzamt schiebt alle von dir angezeigten Kosten von Jahr zu Jahr bis zu dem Zeitpunkt, ab dem du in der Steuererklärung einen Einnahmenüberschuss (mehr Einnahmen als Ausgaben) anzeigst, also steuerpflichtig wirst. Jetzt erfolgt seitens des Finanzamtes die Erstattung des angesammelten Vortrages. Dies erfolgt automatisch, so dass du in der entsprechenden Erklärung nichts diesbezüglich zu beachten hast. Es folgt in der Regel eine ordentliche Steuerrückzahlung.

Welche Kosten kann ich überhaupt steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich sind folgende Kostengruppen absetzbar:

Versicherungsbeiträge
  • Haftpflichtversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, KFZ Haftpflicht)
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kosten eines Auslandssemesters
  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegung
  • Studiengebühren
  • Miete und Nebenkosten
  • Handwerkerkosten (20% max. 6.000EUR/Jahr)
  • Putzhilfe, Hausmeisterservice (20%)
  • Arbeitszimmer (es muss ein abgetrennter, ausschließlich zur Arbeit dienender Bereich sein)
Es gibt also eine große Anzahl an absetzbaren Kosten. Hier haben wir nur die Häufigsten aufgelistet. Schenk dem Staat nicht unnötig Geld, du kannst es sicher besser gebrauchen.

 

Tipp: Unter https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/steuersparerklaerung-belegmanager kannst du als Student oder Azubi eine kostenlose Steuersoftware downloaden.