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Änderungen 2021 für Privatkunden.

Bestens informiert

Das ändert sich 2021 für Privatkunden

Neues für Autofahrer

Kfz-Steuerreform

Ab 2021 wird im Rahmen des Klimapakets die Kfz-Steuer erhöht. Um den Absatz verbrauchsarmer PKW zu steigern und den Schadstoffausstoß zu senken, wird der CO2-Aufschlag stärker gewichtet. Ab einem Kohlendioxyd-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer ist geplant, die Kfz-Steuer stufenweise anzuheben.
Die Kfz-Steuer erhöht sich pro Jahr um durchschnittlich 15,80 EUR. Bei vielen Autos ändert sich 2021 nichts, da bereits zugelassene Fahrzeuge von den Änderungen ausgenommen sind.

Typklassen-Einstufung

Davon auszugehen ist, dass etwa 4,6 Mio. Autofahrer durch die Einstufung in neue Typklassen Geld sparen. Rund 6,1 Mio. kommen in eine höhere Typklasse.

Autohersteller müssen Realverbrauch melden

  • Alle Autohersteller müssen ab 2021 den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugtyps erfassen und der EU-Kommission melden.
  • Ab 2021 ist die Software, die den Kraftstoff- oder Energieverbrauch eines Modells aufzeichnet für alle Fahrzeuge Pflicht, die zum ersten Mal zugelassen sind.

TÜV-Plaketten

Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen 2021 zum TÜV. Die neue Plakette ist rosafarbig und gilt bis 2023.

Benzin wird teuer, Pendlerpauschale steigt

  • Benzin und Diesel werden an deutschen Tankstellen voraussichtlich teurer. Fachleute schätzen, dass sich die Preise für einen Liter Benzin um rund 7 Cent, für Diesel etwa um 8 Cent erhöhen.
  • Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer um 5 Cent pro Kilometer.

Neue Mautgebühren in Österreich

  • Eine PKW-Jahresvignette kostet 2021 = 92,50 EUR. Für zwei Monate sind 27,80 EUR, für 10 Tage 9,50 EUR zu zahlen.
  • Für Motorradfahrer liegt die Jahresvignette bei 36,70 EUR. Für zwei Monate werden Gebühren von 13,90 EUR fällig, für 10 Tage kostet sie 5,50 EUR.

 

Förderung von Elektroautos und Ladestationen

Förderung:

Mit einem Umweltbonus bzw. einer höheren „Innovations- und Kaufpreisprämie“ wollen Bundesregierung und Industrie sicherstellen, dass die Elektromobilität den Durchbruch auf dem Massenmarkt schafft.

  • Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden, längstens bis zum 31.12.2025.
  • Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten E-Autos sowie für PKW mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos und von außen aufladbare Hybride-Elektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride). Das Fahrzeug muss erfasst sein auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste).
  • Gebrauchte E-Autos und Plug-In-Hybride wurden mit 5.000 EUR bzw. 3.750 EUR bezuschusst. Aber nur dann, wenn das früheste Erstzulassungsdatum der 05.11.2019 ist und die Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 vorgenommen wurde.
  • Außerdem darf der PKW nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 km auf dem Tacho haben. Ob der Gebrauchtwagen förderfähig ist, erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich online zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA/:poststelle@bafa.bund.de).
  • Geförderte Autos müssen mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein.
 Fahrzeugtyp  Netto-Listenpreis
Basismodell

 Bundesanteil
 (verdoppelt)

Herstelleranteil
 (netto)

 Gesamt
 (netto)

 Elektroauto  bis 40.000 €
 6.000 €
 3.000 €
 9.000 €
 Elektroauto über 40.000 €
bis 65.000 €
 5.000 €
2.500 €
 7.500 €
 Plug-In-Hybrid

 bis 40.000 €

4.500 €
 2.250 € 6.750 €
 Plug-InHybrid

über 40.000 €
bis 65.000 €

3.750 €
1.875 €
 5.625 €

Steuervorteile:

  • Elektroautos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 zugelassen worden sind bzw. noch zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von 10 Jahren von der Kfz-Steuer befreit.
  • Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
  • Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Brutto-Listenpreis bis 40.000 EUR nur noch mit 0,25% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Vorausgesetzt, das Auto wird mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt. Seit 01.07.2020 wurde die Kaufpreisgrenze von 40.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht.

Förderung von privaten Ladestationen

  • Der Kauf von Elektroautos wird in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln subventioniert.
  • Beim Einbau von Stromleitungen und Steckdosen in die private Garage unterscheidet sich die Förderung je nach Anbieter, nach Bundesland und Stadt.
  • Die Förderung einer Ladestation (Wallbox) an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden sollten Sie beantragen, bevor Sie Ihre Ladestation bestellen. Möglich ist dies ab dem 24.11.2020.
  • Grundsätzlich werden private Wallboxen mit 900 EUR bezuschusst. Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 1 kW verfügen, der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien kommen.
  • Die Kosten für den Anschluss durch einen Elektrofachmann liegen zwischen 500 EUR und 2.000 EUR.
  • Förderungsanträge können ab dem 24.11.2020 bei der KfW-Bank gestellt werden. Kostenfreie Servicenummer:
    0800 539 9005, E-Mail: info@kfw.de

Steuern und Geld

Freigrenzen für Solidaritätszuschlag werden angehoben

Die meisten Steuerpflichtigen zahlen zusätzlich zur Lohnsteuer ei-nen Solidaritätszuschlag. Ab 2021 wird die Freigrenze für den „Soli“ deutlich angehoben: Von bisher 972 EUR auf 16.956 EUR bei der Einzelveranlagung. Von 1.944 EUR auf 33.912 EUR bei der Zusammenveranlagung.

Außerdem wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt. Nur Spitzenverdiener haben weiterhin den vollen Satz zu zahlen.

Jahreseinkommen (brutto)
  Solidaritätszuschlag

 

  Bis
   73.000 € (Alleinstehende)
151.000 € (Verheiratete)

 

   entfällt ganz

 

  Zwischen
  Ca. 73.000 € und 109.000 € (Alleinstehende)
Ca. 151.000 € und 221.000 € (Verheiratete)

 

   entfällt teilweise

 

  Mehr als
  109.000 € (Alleinstehende)
221.000 € (Verheiratete)

 

     voller Beitrag (5,5%) fällt an  

Gesetzlicher Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission empfiehlt, den gesetzlichen Mindestlohn anzupassen.

Vorgesehen sind:

01.01.2021 bis 30.06.2021 =    9,50 EUR
01.07.2021 bis 31.12.2021 =      9,60 EUR
01.01.2022 bis 30.06.2022 =  9,82 EUR
01.07.2022 bis 31.12.2022 =   10,45 EUR

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch Branchen Mindestlöhne. Diese vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeber in einem Tarifvertrag und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt.

Sachbezugswerte 2021

Stellt der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung, sind das sogenannte Sachbezüge. Der Wert dieser Sachbezüge ist als geldwerter Vorteil zu versteuern und zu verbeitragen.

Der Wert für die Unterkunft und Mieten ab 01.01.2021 = 236 EUR

Der Monatswert für die Verpflegung = 263 EUR. Damit sind für die verbilligte oder unentgeltiche Mahlzeiten in 2021 anzusetzen:

  • für ein Frühstück 1,83 EUR
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR

 

Neue Werte in der Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen

   West  Ost


  Kranken- und
  Pflegeversicherung

 
 jährlich
 monatlich 

 58.050,00 € 
 4.837,50 €
 58.050,00 € 
 4.837,50 €

  Rentenversicherung
  (allgemein)

 
 jährlich
 monatlich
 85.200,00 €
 7.100,0 €
 80.400,00 €
 6.700,00 €

  Knappschaftliche
  Rentenversicherung

 
 jährlich
 monatlich
 104.400,00 €
 8.700,00 €

 99.000,00 €
 8.250,00 €

 Arbeitslosenversicherung

 
 jährlich
 monatlich

 85.200,00 €
 7.100,00 €
 80.400,00 €
 6.700,00 €


Beitragsätze

  Krankenversicherung

 

14,6%
14,0%
1,1%


  Allgemeiner Beitragssatz
  Ermäßigter Beitragssatz
  Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

  Pflegeversicherung
  Beitragszuschlag für Kinderlose

3,05%
0,25%
  Rentenversicherung (allgemein) 
18,6%
  Knappschaftliche Rentenversicherung  
24,7%

Gesetzliche Feiertage 2021

Feiertag Datum Feiertag in folgenden Bundesländern
Neujahr

01.01.2021

bundesweit

Heilige Drei Könige

06.01.2021

Baden-Württemberg, Bayern, 
Sachsen-Anhalt 

Internationaler Frauentag

08.03.2021

Berlin

Karfreitag

02.04.2021

bundesweit

Ostersonntag

04.04.2021

Brandenburg*

Ostermontag

05.04.2021

bundesweit

Tag der Arbeit

01.05.2021

bundesweit

Tag der Befreiung

08.05.2021

Berlin

Christi Himmelfahrt

13.05.2021

bundesweit

Pfingstsonntag

23.05.2021

Brandenburg*

Pfingstmontag

24.05.2021

bundesweit

Fronleichnam

03.06.2021

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Augsburger Friedensfest

08.08.2021

Bayern

Mariä Himmelfahrt

15.08.2021

Bayern, Saarland

Weltkindertag
20.09.2021
 Thüringen
Tag der Deutschen Einheit

03.10.2021

bundesweit

Reformationstag

31.10.2021

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Allerheiligen

01.11.2021

Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Buß- und Bettag

17.11.2021

Sachsen

1. Weihnachtstag

25.12.2021

bundesweit

2. Weihnachtstag

26.12.2021

bundesweit

* Als einziges Bundesland behandelt Brandenburg Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzlichen Feiertag.

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