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Bootsversicherung

  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Abgesichert auch im Winterlager
  • Technische Ausrüstung und Inventar mitversichert

Bootsversicherung: Das Wichtigste kurz erklärt

Sie haben sich einen Traum erfüllt und sich ein eigenes Boot gekauft? Dann wissen Sie selbst am besten, was Sie Ihr Hobby kostet. Bei einer so hohen Investition sollten Sie keine Risiken eingehen und Ihr Boot sowohl auf dem Wasser als auch im Hafen gegen mögliche Schäden mit einer Bootsversicherung absichern. Die Wassersportkasko von Zurich bietet Ihnen rundum Sicherheit, sodass Sie Ihrem Hobby unbesorgt nachgehen können.

Ihre Vorteile einer Bootsversicherung auf einen Blick

  • Abgesichert auf See, beim Transport und im Winterlager
  • Mitversicherung von Beiboot, Maschinen, technischer Ausrüstung und Inventar
  • Diebstahl und Vandalismus sind genauso mitversichert wie Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle

Was ist eine Bootsversicherung?

Egal ob Sie ein Motorboot, oder ein Segelboot besitzen – es ist immer sinnvoll, Ihr Boot gegen unterschiedliche Gefahren absichern zu lassen. Mit einer Bootsversicherung können Sie sich zum Beispiel vor den finanziellen Folgen eines Totalverlustes oder vor Teilschäden an Ihrem privat genutzten Wassersportfahrzeug schützen. Eine solche Versicherung greift, wenn Ihr Boot, das Inventar oder das Zubehör wie der Bootstrailer durch Naturgewalten, einen Unfall oder Diebstahl einen Schaden erleiden sollten. Im Leistungsfall wird dann der Zeitwert der versicherten Gegenstände bis zur versicherten Summe ausgezahlt.


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Was deckt eine Bootsversicherung ab?

Die Zurich Wassersportkasko versichert folgende Gegenstände:

Segel-, Motor, Ruder- oder Paddelboot

Kajak oder Kanadier

Maschinelle & technische Ausrüstung

Persönliche Effekte bis 1.000 EUR

Beiboote

Trailer

Zubehör & Inventar

Maschinelle & technische Ausrüstung

Leistungen der Bootsversicherung von Zurich

In der Vollkasko-Versicherung sind Verlust, Beschädigung oder Zerstörung durch Nasturgewalten, Diebstahl, Unfall oder andere Umstände versichert. Die Teilkasko-Versicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Einbruchsdiebstahl ab. Als großes Plus übernehmen wir bei Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung die Kosten bis zu einer Höhe von 50 Prozent der Versicherungssumme, sofern diese behördlich vorgeschrieben sind. Eine Erhöhung der Wrackbeseitigungskosten auf 100% der Versicherungssumme ist möglich.

Je nach gewähltem Versicherungsschutz sind abgedeckt:

Unsere Empfehlung:
Umfassender Schutz

Vollkasko

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  • Versicherte Gefahren: alle Gefahren, denen die versicherte Sache während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist, z. B.: Brand, Explosion
  • Naturgewalten ( z. b. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben)
  • Unfall, Grundberührung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Maschinenschäden, wenn sie durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind.
  • Schäden an den versicherten Sachen bei Transporten nur, wenn sie durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag ,Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden sind.
  • Aufwendungen bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtversicherungssumme für eine behördlich vorgeschriebene Wrackbeseitigung. Eine Erhöhung auf 100 % der Gesamtversicherungssumme ist möglich.

Unser Angebot:
Solide Grundabsicherung

Teilkasko

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  • Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind
  • Aufwendungen bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtversicherungssumme für eine behördlich vorgeschriebene Wrackbeseitigung. Eine Erhöhung auf 100 % der Gesamtversicherungssumme ist möglich.

Was ist nicht mitversichert?

Nicht mitversichert sind Tauch- und Wasserskiausrüstung, Windsurfer, Jetski, Angelsportgeräte und deren Zubehör, Videokameras, Phono- und Fernsehgeräte, Musikinstrumente, Wertsachen wie Pelze und Schmuck, Foto- und Filmapparate, Wertsachen, Geld sowie Lebens- und Genussmittel.

Regelgeltungsbereich & Voraussetzung der Bootsversicherung

Der Versicherungsschutz besteht nur im vereinbarten Geltungsbereich. Dieser umfasst:

  • Flüsse und Binnengewässer innerhalb Europas
  • Fahrten innerhalb der Dreimeilenzone auf Nord- und Ostsee
  • Während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandgehens und Zuwasserlassens sowie der Land- und Flusstransporte.

Kriegs- und Krisengebiete sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

Voraussetzung für die Zurich Wassersportkasko-Versicherung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für das zu versichernde Boot gelten folgende Bestimmungen:

  • Registrierung in Deutschland
  • Ständiger Liegeplatz in Deutschland, den Niederlanden, Belgien oder Dänische Ostseeküste
  • Ausschließlich private Nutzung
  • Maximalalter des Bootes: bis zu 25 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit des Bootes: 75 km/h (41 kn)

Die Boot Kaskoversicherung oder auch Wassersportkasko-Versicherung genannt, sollte übrigens nicht mit einer Bootshaftpflichtversicherung verwechselt werden. Während Sie sich mit der Bootsversicherung gegen Schäden an Ihrem eigenen Boot versichern, greift die Bootshaftpflichtversicherung, falls Sie mit Ihrem Sportboot Dritten einen Schaden zufügen.

Wer braucht eine Bootsversicherung?

Eine Bootsversicherung abzuschließen ist für jeden Bootsbesitzer empfehlenswert. Zwar ist das Abschließen einer solchen Versicherung in Deutschland keine Pflicht, doch kann sie im Schadensfall einen wichtigen finanziellen Schutz bieten. Dabei unterscheidet man zwischen zwei wichtigen Versicherungen: der Bootsversicherung und der Bootshaftpflichtversicherung.

Nimmt ihr Boot zum Beispiel Schaden bei einem Unwetter oder stoßen Sie beim Manövrieren im Hafen gegen die Kaimauer, dann kosten solche Reparaturen oftmals viel Geld. Auch Diebstähle oder Schäden beim Transport können erhebliche finanzielle Lücken entstehen lassen. Eine Boot-Kasko übernimmt im Leistungsfall die Kosten bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme für Reparaturen, Ersatz oder unter Umständen sogar für eine Wrackbergung.

Wer sein wertvolles Eigentum und sein Hobby gegen die beschriebenen Gefahren absichern möchte, der kann mit einer Bootsversicherung Bootsversicherung bzw. Wassersportkasko-Versicherung von Zurich diese oftmals unerwarteten und hohen finanziellen Kosten vermeiden.

Für Schäden, die Sie mit Ihrem Boot Dritten zufügen könnten, lohnt es sich, eine separate Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen. Anders als oftmals angenommen, greift die private Haftpflichtversicherung bei Unfällen mit dem eigenen Motorboot nämlich meist nicht. In der Regel sind nur Boote, die mit Muskelkraft betrieben werden – wie beispielsweise Paddelboote, Ruderboote oder Tretboote – mitversichert. In manchen Privat-Haftpflicht-Verträgen ist der Gebrauch von eigenen Motorbooten in der Regel nur auf ein geringe PS-Anzahl begrenzt.

Sportbootsbesitzer ohne Bootshaftpflichtversicherung haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine separate Bootshaftpflichtversicherung ist deshalb dringend anzuraten, da sowohl Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden mit sehr hohen Kosten verbunden sein können.

Warum Zurich der richtige Versicherungspartner für Sie ist

Mit der Zurich Wassersportkasko-Versicherung können Sie sich vor den finanziellen Schäden eines Verlustes schützen. Sie haben die Wahl zwischen dem Basisschutz, den unsere Teilkasko-Versicherung bietet und dem Rundumschutz unserer Vollkasko-Versicherung. Bei der Teilkasko-Versicherung sind Sie ausschließlich gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch sowie Elementarschäden an Land, wie durch Überschwemmung, Sturm und Hagel versichert. Bei einer Vollkasko-Versicherung werden zusätzlich auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (abgesehen von Alkohol am Steuer, Fahrunfähigkeit und sehr stark überholte Geschwindigkeit) sowie einer gewaltsamen Beschädigung durch beispielsweise Zusammenstoß oder Kentern versichert.

Ganz gleich, für welchen Schutz Sie sich entscheiden, mit einer Zurich Wassersportkasko-Versicherung genießen Sie zahlreiche Vorteile.

  • Schutz im Wasser, auf den Transportwegen und im Winterlager
  • Übernahme der Kosten von Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung bis zu einer Höhe von 50 Prozent der Versicherungssumme (sofern behördlich vorgeschrieben)
  • Bei Bedarf ein Versicherungsschutz von 1.000 EUR für persönliche Effekten
  • Maßgeschneidertes Versicherungskonzept, welches Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht
  • Freundliche und kompetente Unterstützung und Beratung

Haben Sie Fragen zur Bootsversicherung?

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Was kostet eine Bootsversicherung?

    Die Höhe der zu zahlenden Summe wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Berücksichtigt werden unter anderem die Art des Bootes, der vertraglich vereinbarte Geltungsbereich, Selbstbehalt und die versicherten Effekten.

  • Muss man ein Boot versichern?

    In Deutschland besteht keine Bootsversicherungspflicht. Eine Wassersport Kaskoversicherung ist dennoch empfehlenswert, um bei Schäden am eigenen Boot abgesichert zu sein.

  • Wo ist das Boot versichert?

    Der Regelgeltungsbereich umfasst Flüsse und Binnengewässer innerhalb Europas, Fahrten innerhalb der Dreimeilenzone auf Nord- und Ostsee. Außerdem besteht Versicherungsschutz während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandgehens und Zuwasserlassens sowie der Land- und Flusstransporte.

    Kriegs- und Krisengebiete sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

  • Wer benötigt eine Bootsversicherung?

    Eine Bootsversicherung lohnt sich für jeden Bootsbesitzer eines privat genutzten Bootes.

  • Was ist der aktuelle Wert eines Bootes?

    Der aktuelle Wert eines Bootes, auch Zeitwert genannt, kann durch ein Wertgutachten bestimmt werden.

  • Was passiert, wenn ich mein Boot verkaufe?

    Es ist gesetzlich festgelegt, dass der abgeschlossene Kaskovertrag nach dem Verkauf auf den Neuerwerber übergeht. Dies gilt jedoch nicht für die Bootshaftpflichtversicherung, die mit dem Verkauf des Bootes endet.

  • Was zahlt die Bootsversicherung nach einem Unfall?

    Im Leistungsfall erhalten Sie die vertraglich festgelegte Versicherungssumme, wenn es sich um einen Totalschaden handelt und keine Restwerte angerechnet werden. Im Teilschadenfall werden selbstverständlich die Reparaturkosten übernommen. Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen. Der Versicherungswert ist der Zeitwert. Die maximale Zeichnungssumme je Vertrag beträgt 250.000 EUR.

  • Darf ich mein Boot vermieten oder verleihen?

    Ich darf mein Boot nicht verleihen. Die Bootsversicherung greift ausschließlich bei privat genutzten Booten. Wenn Sie den Schutz auf Regattafahrten und Vereinsnutzung (ausschließlich Vereinsmitglieder, keine Vermietung) ausweiten möchten, muss dies im Voraus vertraglich festgelegt werden.

  • Bootsversicherungen – Was tun im Schadenfall?

    Melden Sie den Schadensfall umgehend. Sie erreichen unser Service-Telefon unter +49 (0)221 7715-7780

  • Welcher Liegeplatz/Standort meines Bootes gilt versichert?

    Der ständige Liegeplatz des Bootes muss in Deutschland, den Niederlanden, Belgien oder Dänische Ostseeküste sein. Dabei ist der vereinbarte Geltungsbereich zu beachten, denn wenn nur Geltungsbereich deutsche Binnenseen vereinbart ist, darf der Liegeplatz nicht in Niederlande etc. sein. Die genauen Regelungen des jeweiligen Geltungsbereiches finden Sie hier.

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