Pärchen auf Bank

Rürup-Rente

  • Eine lebenslange Rentenzahlung
  • Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig
  • Flexible Vertragsgestaltung möglich

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Basisrente (oft auch als Rürup-Rente bezeichnet) wurde 2005 unter Leitung von Bert Rürup als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt.
  • staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung
  • Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Seit 2023 sogar bis zu 100%.
  • Niedrige Grundbeträge inkl. jährlicher Zuzahlungsmöglichkeiten
  • Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres

Leistungen der Rürup-Rente

Ursprünglich wurde die Basisrente für die Altersvorsorge von Freiberuflern und Selbstständigen entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mittlerweile ist die Basisrente auch für andere Personengruppen (Angestellte, Beamte, ältere Vorsorgende) attraktiv.

Mit einer Basisrente von Zurich können Sie Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für Ihr Alter vorsorgen. Ihren Altersruhestand können Sie dann entspannt mit einer monatlichen Rente genießen. Die Rente ist Ihnen lebenslang garantiert.

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Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig

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Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten

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Inflationsschutz durch „dynamische Beitragserhöhung“

Der optionale Drei-Punkt-Schutz für Ihre Altersvorsorge

Rente – garantiert ein Leben lang

Sie können zwischen VarioInvest BasisRente und Basis Rente-invest wählen. Beide Varianten bieten Ihnen eine lebenslange Altersrente.

Hinterbliebenenschutz

Basisrenten sind nicht übertragbar und nicht vererbbar. Auf Wunsch sichern wir deshalb Ihre Hinterbliebenen zusätzlich ab.

Berufsunfähigkeitsschutz

Gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit können Sie sich mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief optional schützen.

  • Staatliche Förderung bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen

    Ihre Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstwerten von 27.566 EUR für Ledige bzw. 55.132 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften sind als Sonderausgaben 100 % steuerlich absetzbar

    • Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenzgeschützt und Bürgergeld-sicher
    • Keine volle Anrechnung von Rentenzahlungen auf die staatliche Grundsicherung
  • Absicherung der Hinterbliebenen (z. B. Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit)

    Die Rürup-Rente ist vom Ursprung her nur an enge Hinterbliebene (Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder) vererbbar und dient ausschließlich der Altersabsicherung des Sparers. Wünschen Sie eine freie Hinterbliebenenabsicherung, um auch dritte Personen zu begünstigen, bieten wir Ihnen eine separate Risikolebensversicherung an. Die Absicherung orientiert sich an dem Guthaben des Basisrenten-Vertrages.

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie persönlich, kompetent und individuell.

Wählen Sie zwischen VarioInvest Basisrente und Basis Renteinvest:

Basis Renteinvest

  • Teilkapitalschutz von 50% der Beiträge oder reine Fondsanlage
  • Wahl zwischen gemanagten Depotmodellen oder einer individuellen Fondsauswahl
  • Optionaler Berufsunfähigkeitsschutz möglich

Zur Basis Renteinvest

VarioInvest BasisRente

  • Teilkapitalschutz in Höhe von 80%
  • Gemanagtes Investment in Aktienfonds, Unternehmens- und Staatsanleihender Beiträge

Zur VarioInvest BasisRente

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie persönlich, kompetent und individuell.

Für wen ist die Basisrente geeignet?

Die Basisrente ist grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen geeignet, die auf eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge zurückgreifen möchten und im Alter von einer lebenslangen Rentenzahlung profitieren wollen.

Selbständige

Als Selbständiger können Sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. In der Regel ist die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auch nicht möglich. Damit stellt die Basisrente für Sie die einzige steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge dar.

Kammerberufler

Wenn Ihre Altersvorsorge als Freiberufler und Angehöriger eines Kammerberufes (Ärztin, Notarin, Anwältin) über Ihr jeweiliges Versorgungswerk organisiert ist, können Sie diese mit der steuerlich geförderten Basisrente sinnvoll ergänzen.

Gutverdienende Arbeitnehmer

Als Gutverdiener unterliegen Sie in der Regel einer hohen Besteuerung. Der langersehnte Ruhestand rückt durch die Heraufsetzung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr zudem in noch weite Ferne. Mit der Basisrente können Sie sich mit kräftiger Unterstützung des Staates eine lebenslange Rente bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres sichern und Ihre Steuerlast deutlich mindern.

Ältere Sparer

Steht Ihre Pensionierung in absehbarer Zeit bevor? Dann lohnt sich die Basisrente für Sie gleich doppelt. Zum einen profitieren Sie von einer hohen prozentualen steuerlichen Anrechenbarkeit der Beiträge, der zum anderen aufgrund des nahen Renteneintritts ein vergleichsweise geringerer Besteuerungsanteil der Rente in der Rentenbezugszeit gegenübersteht.

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Fragen und Antworten zur Basisrente (Rürup-Rente)

  • Was ist eine Rürup-Rente (Basisrente)?
    Die Basisrente, auch als "Rürup-Rente" bekannt, ist eine private Form der Altersvorsorge in Deutschland. Die Basisrente funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rente. Man zahlt während seines Berufslebens regelmäßig Beiträge in einen Vertrag ein und erhält im Alter eine monatliche Rente. Ein wesentlicher Vorteil der Basisrente ist die steuerliche Förderung: Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
  • Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
    Jeder, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann eine Rürup-Rente abschließen. Das gilt für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte gleichermaßen.
  • Was sind die (Steuer-)Vorteile in einer Basisrente (Rürup-Rente)?

    Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge ist begrenzt, beträgt aber für Alleinstehende im Jahr 2024 bis zu 27.566 EUR und für Verheiratete bis zu 55.132 EUR pro Jahr. Dabei können die Beiträge zur Basisrente mit anderen Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zusammengefasst werden. Ab dem Jahr 2023 werden die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 100 % steuerlich berücksichtigt.

    Eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, kann helfen, die Versorgungslücke im Alter zu schließen und gleichzeitig von den Steuervorteilen der Basisrentenförderung zu profitieren. Die gesetzliche Rente deckt in der Regel nur die Grundversorgung ab.

    Die Rentenzahlungen aus der Basisrente unterliegen bei Rentenbeginn der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass nur der jeweilige Anteil der Rente besteuert wird, der dem individuellen Steuersatz im Rentenalter entspricht. Da das zu versteuernde Einkommen im Alter meist niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit, kann die Besteuerung im Rentenalter in der Regel günstiger ausfallen.

    Durch diese Steuervorteile können insbesondere Selbstständige und Freiberufler, aber auch Angestellte mit hohen Einkommen von der Basisrentenförderung profitieren.

  • Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Basisrente?

    Sowohl die Riesterrente als auch die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sind private Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Die Riester-Rente kombiniert die eigenen eingezahlten Beiträge mit staatlich geförderten Zulagen. Steuerlich gefördert werden dabei eigene Beiträge bis zu 2.100 EUR pro Jahr. Die Förderung erfolgt somit aus Zulagen und möglichen Steuervorteilen in der Steuererklärung.

    Die Basisrente, bringt in der Zeit, in der Sie Geld für Ihre Rente sparen, steuerliche Vorteile mit sich. Im Jahr 2023 können Sie sogar bis zu 100% Ihrer Beiträge steuerlich absetzen. Ledige Personen können bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 EUR steuerlich gefördert werden, während verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner bis zu 53.056 EUR gemeinsam steuerlich geltend machen können. Wenn Sie im Alter von der staatlichen Grundsicherung unterstützt werden, müssen Sie nur einen Teil Ihrer Basisrente dafür einsetzen und können den Rest behalten.

  • Wie wird die Basisrente im Alter versteuert?

    Die Basisrente wird im Alter ähnlich wie die gesetzliche Rente besteuert. Dabei wird der Anteil der Rente, der auf den Beiträgen beruht, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden, vollständig mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Dieser Anteil wird auch als "Ertragsanteil" bezeichnet und ist abhängig vom Rentenbeginn. 2023 liegt er bei 83 %. Somit müssen von z.B. 1.000 Euro Rente aus dem Basisrentenvertrag 830 Euro versteuert werden.

    Der nicht versteuerte Anteil (wie im Beispiel 170 EUR (1000 EUR – 830 EUR) wird als lebenslanger Rentenfreibetrag festgesetzt. Rentenerhöhungen haben keine Auswirkung auf die Höhe des Rentenfreibetrages.

  • Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

    Wenn Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Rentenbezug zahlen. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Beiträge für die Beitragspflicht sind gedeckelt: 2023 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 59.850 EUR / Jahr (4.987,50 EUR / Monat)

    Für privat Kranken- und Pflegeversicherte, richten sich die Beiträge nach dem Vertrag bei der eigenen Krankenversicherung. Der Bezug der Basisrente spielt somit keine Rolle.

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