Haftpflichtversicherung für Senioren im Pflegeheim – ist die nötig?

Zuletzt aktualisiert : 04.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Auch Senioren im Pflegeheim sollten eine Haftpflichtversicherung haben.
  • Manche Pflegeheime bieten Kollektivversicherungen für ihre Bewohner an.
  • Demenzkranke können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.
  • Alter schützt nicht vor Unachtsamkeit. Ganz im Gegenteil: Durch körperliche Gebrechen steigt das Risiko, dass Senioren anderen einen Schaden zufügen.
  • Auch wer im Pflegeheim lebt, sollte auf eine private Haftpflichtversicherung nicht verzichten.

Benötigt man eine Privathaftpflicht im Pflegeheim?

Eine private Haftpflichtversicherung sollten alle haben – auch Menschen im hohen Alter. Denn Senioren haften wie alle anderen für Schäden, die sie an Dritten verursachen. Sach- oder Personenschäden sind im Pflegeheim keine Seltenheit. Eine Privathaftpflicht übernimmt die Kosten, die durch Missgeschicke entstehen können.

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Leistungen der Haftpflichtversicherung für Senioren im Pflegeheim

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Senioren im Pflegeheim vor den möglichen finanziellen Folgen, wenn sie anderen unbeabsichtigt Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden zufügen. Darüber hinaus erhalten Sie über die Haftpflicht immer auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet: Schadenersatzanforderungen werden von der Versicherung immer erst geprüft. Sind die Forderungen unberechtigt, wehrt die Privathaftpflicht sie ab, bei Bedarf bis vor Gericht.

Die Privathaftpflicht ersetzt verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese liegt in der Regel zwischen 5 und 50 Millionen Euro. Im Zweifel entscheiden Sie sich lieber für eine höhere Deckungssumme. Bei Zurich sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden im Basis-Tarif pauschal bis 5 Millionen Euro abgedeckt, im Top-Tarif bis 50 Millionen Euro.

3 Schadenbeispiele für Haftpflichtversicherungen im Pflegeheim

Auch im Pflegeheim gibt es viele Situationen, in denen die Bewohner Schäden anrichten können. Drei Beispiele:

  • Viele ältere Menschen haben körperliche Gebrechen, durch die Missgeschicke passieren können. Frau M. kann ihre Hände nicht mehr richtig kontrollieren und lässt öfter mal Dinge fallen. Vor Kurzem hat sie den Laptop des Arzthelfers vom Regal gestoßen, weil ihr schwindelig geworden ist.
  • Wenn das Gedächtnis und die Konzentration nachlassen, können ältere Menschen Unfälle verursachen. Herr S. lief über die Straße, ohne aufzupassen, und stieß dabei mit einem Radfahrer zusammen. An den Schäden des Unfalls leidet der Radfahrer bis heute, er ist langfristig auf medizinische Hilfsmittel angewiesen.
  • Wenn sie nicht achtsam sind, können Senioren im Heim sogar einen Brand auslösen, etwa weil sie vergessen haben, Elektrogeräte auszuschalten. Herr P. ließ seine Wärmedecke stundenlang auf höchster Stufe laufen. Es kam zu einem Kurzschluss und sein Bett fing Feuer.

Haftpflichtversicherung im Pflegeheim: kollektiv oder individuell

Viele Seniorenheime bieten für ihre Heimbewohner kollektive Haftpflichtversicherungen an. Damit haben alle Bewohner automatisch Versicherungsschutz. Die Ausgaben für die Kollektivversicherung werden über die Heimkosten verrechnet. Nicht immer sind die Kollektivversicherungen der Heime jedoch die günstigsten oder bieten die besten Leistungen. Ein Vergleich zwischen der kollektiven Versicherung des Heims und einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Privathaftpflicht und Demenz

Menschen mit einer Demenzerkrankung können ihr Handeln häufig nicht mehr kontrollieren. Das erhöht das Risiko, dass sie anderen Schaden zufügen. In solchen Fällen zahlt die Privathaftpflicht oft nicht. Denn: Demente Personen sind laut Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet: Sie müssen für Schäden, die sie verursachen, nicht haften und auch die Haftpflicht muss nicht für Schadenersatz aufkommen.

Es gibt allerdings Haftpflichtversicherungen, die Versicherte auch bei Deliktunfähigkeit vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen. Bei Personen mit Demenz sollten sie also genau prüfen, ob die Haftpflicht im Schadenfall eintritt. Das gilt auch für Paartarife, bei denen der Partner mitversichert ist. Denn wenn der Ehepartner den demenzerkrankten Partner unbeaufsichtigt lässt, verletzt er seine Aufsichtspflicht und muss selber für den entstandenen Schaden aufkommen.

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Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung im Pflegeheim

  • Sind Heimbewohner über das Heim haftpflichtversichert?
    Sie können sich beim Pflegeheim erkundigen, ob es eine kollektive Haftpflichtversicherung für die Bewohner gibt. Die können Sie in Anspruch nehmen, aber Sie können auch eine individuelle Privathaftpflicht abschließen.
  • Wer haftet für Schäden im Pflegeheim?
    Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Ist er oder sie haftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung den Schaden. Eine Ausnahme sind Demenzkranke: Sie gelten als nicht deliktfähig und können daher nicht haftbar gemacht werden.
  • Welche Versicherungen braucht man im Altenheim?
    Eine Haftpflichtversicherung sollten Bewohner von Pflege- und Altenheimen auf jeden Fall haben. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die private Krankenzusatzversicherung weiterzuführen. Denn das Risiko von Krankenhausaufenthalten steigt mit dem Alter eher an. Haben Senioren eigene Möbel und andere persönliche Gegenstände von höherem Wert im Heim, können sie über eine Hausratversicherung nachdenken.
  • Wer haftet für Schäden von Demenzkranken?
    Menschen mit einer Demenzerkrankung können für ihr Tun nicht verantwortlich gemacht werden. Sie sind laut Gesetz deliktunfähig und haften daher nicht für verursachte Schäden. Haben Angehörige und das Pflegepersonal ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie schadenersatzpflichtig, wenn die demente Person einen Dritten geschädigt hat.

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